Das Niveau der gesetzlichen Renten ist konstant niedrig und wird
sich voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten nicht erholen.
Die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind
gerade ausreichend um die finanzielle Grundversorgung im Alter
zu gewährleisten. Der einmal erreichte Lebensstandard kann
damit jedoch nicht finanziert werden. Seit 2002 hat daher jeder
Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form
einer Entgeltumwandlung. Dies ist beispielsweise bei der Unterstützungskasse der
Fall. Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung zu
Gunsten seiner Angestellten ab. Diese finanzieren die Beiträge,
indem sie auf einen Teil ihres Bruttogehaltes verzichten. Der Arbeitgeber
zahlt lediglich die Verwaltungskosten der Unterstützungskasse,
sowie den jährlichen Beitrag zum Pensionssicherungsverein.
Der Pensionssicherungsverein übernimmt im Falle einer Insolvenz
des Arbeitgebers die Zahlungen der Betriebsrenten an die Arbeitnehmer.
Wechselt der Arbeitnehmer jedoch seine Arbeitsstelle, so kann die
Versicherung nicht ohne weiteres auf den neuen Arbeitgeber übertragen
werden, es sei denn dieser ist oder wird Mitglied bei derselben
Unterstützungskasse.
Bei erreichtem Rentenantritt kann die versicherte Person selbst
darüber entscheiden, ob sie eine monatliche Rentenzahlung
oder eine einmalige Kapitalzahlung bevorzugt.